Einigung im Europäischen Rat: Votum der Wähler missachtet

Generalsekretär Christian Moos erklärt für die Europa-Union Deutschland: „Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf ein Personalpaket verständigt, das das Votum der Wählerinnen und Wähler missachtet, die zu Recht erwartet haben, Einfluss auf die künftige Präsidentschaft der Europäischen Kommission nehmen zu können."

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"Die überparteiliche Europa-Union Deutschland steht zum Spitzenkandidatenprinzip. Sie fordert die proeuropäischen Kräfte im Parlament auf, sich auf einen der Spitzenkandidaten als Anwärter für die Juncker-Nachfolge zu verständigen und dem Europäischen Rat so im Sinne der Demokratie in Europa die Stirn zu bieten. Gelingt jedoch keine Einigung zwischen den Parteienfamilien im Europäischen Parlament, sollte einem Vorschlag des Europäischen Rates nur dann zugestimmt werden, wenn dieser eine interinstitutionelle Vereinbarung mitträgt, die die Verabschiedung eines einheitlichen europäischen Wahlrechts bis 2023 vorsieht, so dass 2024 keine 27 Europawahlen stattfinden, sondern eine Europawahl - mit echten Spitzenkandidaten, die EU-weit gewählt werden können.“ Moos schlägt zur Vermeidung künftiger Blockaden vor: „Damit die Spitzenkandidaten nach der Wahl auch als legitim anerkannt werden, sollten sich Parlament und Europäischer Rat entlang der Linien der Parteifamilien vor den Wahlen auf die Spitzenkandidaturen einigen. Letzteres bedeutet keine Entmachtung des Parlaments. Auch hierzulande, in Deutschland, haben die Parteichefs großes Gewicht bei der Entscheidung, wer als Kanzlerkandidat antritt, und die „Landesfürsten“ informell ebenso.“